Ambulante betreute Wohngruppe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
Das ABW (ambulant betreutes Wohnen) Heidesheim ist eine Wohngruppe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem Freiheitsentzug. Die Hilfen werden nach den §§ 67-69 SGB XII in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 6 AG SGB XII geleistet.
Bereichsleitung
Eva Baumgärtner
Sozialarbeiterin B.A., Sozialtherapeutin Impulssteuerung
- Mobil:
- 01512/5567196
- E-Mail:
- e.baumgaertner_at_stiftung-juvente.de
Das ABW hat für bis zu 5 Bewohner Kapazitäten. Jedem Bewohner steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Die Bäder und die Küche werden von der ganzen Gemeinschaft genutzt.
Zur Zielgruppe gehören volljährige, aus Freiheitsentziehung in Rheinland Pfalz entlassene oder wohnsitzlose Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die zur Überwindung dieser Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht in der Lage sind.
Im Vordergrund stehen für uns hier die Haftentlassenen, die über unzureichende soziale Netzwerke und so keine kontinuierliche Hilfestellung zur Wiedereingliederung in diese Gesellschaft verfügen. Erschwerend hinzu kommt auch noch der Verlust von Wohnraum und Arbeit außerhalb der Haftanstalt.
Ziel des betreuten Wohnens ist die Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Resozialisierung der Bewohner in unsere Gesellschaft. Dies beinhaltet eine selbständige, straffreie und eigenverantwortliche Lebensführung.
Die ambulante Betreuung findet unter der Woche an bis zu 3-4 Werktagen tagsüber statt. Aufgrund des ambulanten Charakters Da nicht zu jeder Tageszeit ein Betreuer vor Ort ist, ist vor allem die Absprachefähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und das gute Miteinander unter den Bewohnern eine wichtige Voraussetzung, um im ABW Heidesheim leben zu können.
Im Rahmen der Entlassungsvorbereitungen stellen sich die Bewerber in der Wohngruppe persönlich vor. Bei dieser Vorstellung wird dann auch der Vertrag über persönliche Hilfen und Wohnen durchgesprochen und auf Wunsch dem Bewerber mitgegeben. Anfragen können per Brief, oder Email vorab gesendet werden.
Eine Aufnahme eines Bewerbers setzt dessen Mitarbeit und die Akzeptanz der schriftlichen Rahmenbedingungen (Vertrag, Hausordnung) voraus.
Von einer Aufnahme eines Bewerbers sehen wir ab, wenn:
- keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit gezeigt wird
- eine Sucht bzw. psychische Erkrankung erst einer stationären Behandlung bedarf
- der Bewerber keinerlei Angaben zu seiner bisherigen Lebenssituation machen will.
Wir freuen uns über jeden Bewohner, der mit unserer Hilfe den Weg der Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft erfolgreich beschreitet.