Integrationskräfte

Die Stiftung Juvente Mainz bietet Leistungen zur Schulischen Inklusion, sowie zur Inklusion in Kindertagesstätten, nach den Vorgaben der Sozialgesetzbücher an. Hierfür begleiten Integrationskräfte die Anspruchsberechtigten durch ihren Alltag in den genannten Einrichtungen.

Bereichsleitung

Aris Kaloianis

Dipl.-Sozialpädagoge

Mobil:
0159/01023956
E-Mail:
a.kaloianis_at_stiftung-juvente.de

Anspruchsberechtigte oder ihre Vertreter:innen haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag an die Kostenträger (im Allgemeinen Sozial- und Jugendämter) zu stellen. Liegen die Voraussetzungen vor, ergeht ein Bescheid mit Kostenzusage. Dieser stellt die Voraussetzung und Grundlage für entsprechende Leistungen der Stiftung Juvente Mainz dar. Anfragen zu diesen Leistungen können aber schon vorab, während des Antragsprozesses beim Kostenträger, an die Stiftung gestellt werden.

Grundsätzlich ist der Einsatz einer Integrationskraft bei geistiger, körperlicher, seelischer oder mehrfacher Behinderung möglich.

Darunter fallen:

  • Down-Syndrom
  • Sprachstörung
  • Entwicklungsverzögerung
  • Formen des Autismus
  • Körperbehinderung aufgrund verschiedenster organischer Schädigung oder chronischer Krankheit
  • Lern- oder geistige Behinderung
  • Emotionale Behinderungen

Integrationskräfte unterstützen durch pflegerische Leistungen, einfache Unterstützung bei lebenspraktischen Tätigkeiten, aber auch durch konkrete pädagogische Hilfestellung, in Zusammenarbeit mit den Fachkräften vor Ort, die Eingliederung von behinderten Kindern und Jugendlichen in allgemeinen Schulen und Kindertagesstätten. Ziel ist hier die größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Dabei ist die Integrationskraft nicht Teil des Lehrkörpers, sondern sie unterstützt die Lernenden durch strukturelle Hilfen bei der Umsetzung von Übungen, bietet Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich und hilft bei der Kommunikation.

Ziel ist immer eine größtmögliche Selbstständigkeit des Kindes zu erreichen.

 

 

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