Jugendwohngruppe Oppenheim
Wir suchen ab sofort zwei studentische Kräfte (m/w/d) für 20 Std/Woche in unserer Jugendwohngemeinschaften in Oppenheim.
Katja Blank
- Telefon:
- 06131 219 38 13
- E-Mail:
- bewerbungen_at_stiftung-juvente.de
Ab sofort suchen wir eine studentische Aushilfe (m/w/d) für unsere Jugendwohngemeinschaft in Oppenheim für 20 Stunden/Woche.
Die JWG bietet Platz für insgesamt 10 Jugendliche (m/w/d).
Die Wohngemeinschaften bieten ein Zuhause mit verlässlichen Alltagsstrukturen in der Balance zwischen individuellen Wünschen bzw. Bedürfnissen und gemeinschaftlichem Leben.
Das Team begleitet die Jugendlichen der gemischten Wohngruppe bei alltäglichen Belangen wie auch individuellen Problemlagen, bei Terminen sowie bei Erlernen und Ausbilden von Fähigkeiten und moralischen Einstellungen.
Voraussetzung:
Studium der Erziehungswissenschaft, Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit
- ab dem 4. Fachsemester
- oder 1. Semester mit zuvor abgeschlossenen Berufsausbildung oder Studium (muss nicht fachbezogen sein)
- vorwiegende Übernahme von Nachtdiensten
- hohe Flexibilität wünschenswert
- Führerschein wäre wünschenswert, eigener PKW nicht notwendig.
Was wir bieten:
- fachlicher Einstieg in das Berufsfeld der Kinder- und Jugendhilfe
- Begleitung durch hauptamtliche Mitarbeiter:innen in einem guten Betriebsklima
- 14-tägige Teambesprechungen
- Supervision
- internes Konflikt- und Deeskalationstraining
- Mögliche Übernahme in eine hauptamtliche Anstellung nach erfolgreichem Abschluss des Studiums
- Eingruppierung gem. Arbeitsvertragsrichtlinien Caritas Anlage 33; im stationären Bereich Entgeltgruppe S4
- Zum Gehalt hinzu kommt in allen Bereichen die SuE-Zulage gem. AVR
- Im stationären Bereich kommen zusätzlich noch Heim- und Schichtzulage sowie Pauschalen für Nacht- und Wochenend- und Feiertagsdienste
- Lohnfortzahlung bei Krankheit
- bezahlter Erholungsurlaub gemäß AVR
- max. 20 Stunden / Woche
Alle Infos zur Bewerbung finden Sie auf der Homepage!
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, freuen wir uns über eine Bewerbung von Ihnen!
Bewerber:innen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.